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  #1  
Alt 14.04.2022, 15:12
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Hab mich heute schlau gemacht.
Eigentlich wollte ich das Papier für länger, aber es geht maximal für 2 Jahre.


Bedeutet für mich ich muß alle 2 Jahre eine Kopie des Antrags per Mail los schicken um freie Fahrt auf der ganzen Donau zu haben.
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  #2  
Alt 14.04.2022, 16:44
naabtalskip naabtalskip ist offline
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Irgendwas kapier ich nicht. Ich war von 2001 bis 2017 insgesamt 9x auf der Donau von Saal bis Wien bzw. 1x Bratislava ohne Donauerlaubnisschein. Ich hatte lediglich den Bootsschein vom Deutschen Seglerverband, der in Deutschland unbegrenzt gilt und international alle 2 Jahre erneuert werden muss. Wurde auch nie kontrolliert, ausser 2004 ausreisend Österreich in Hainburg am WSP- bzw. Zollponton RU.
Einreisend Slowakei gab es keine Kontrolle, da Ponton LU unterhalb der Marchmündung nicht besetzt (Ö-WSP sagte:"Nur bis 1800 Uhr besetzt"). 3 Tage später ausreisend Slowakei keine Möglichkeit diesen Ponton anzulegen, da total von Zillen und Schuten mit Leinengewirr blockiert. Irgendeiner schaute mit Fernglas hinterher, war aber wurst, da wir bereits oberhalb der Marchmündung in Ö waren. Einreise Ö Ponton mit 50 m Abstand passiert und von Beamten auf Distanz weitergewunken worden.
Bin ich blöd, frech oder muss man das alles nicht so ernst nehmen?



Zitat:
Zitat von Wolf b. Beitrag anzeigen
Hab mich heute schlau gemacht.
Eigentlich wollte ich das Papier für länger, aber es geht maximal für 2 Jahre.


Bedeutet für mich ich muß alle 2 Jahre eine Kopie des Antrags per Mail los schicken um freie Fahrt auf der ganzen Donau zu haben.
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  #3  
Alt 14.04.2022, 18:59
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Bei mir wurde der Fahrterlaubnisschein erst ein mal kontrolliert aber da ernsthaft.
Das war beim ausklarieren aus Ungarn nach Serbien 2012.


Ich fand den erst nicht und mußte mein ganzes Boot auf den Kopf stellen.
In der Laptoptasche war er dann.

Da warteten ungelogen 4 Beamte am Steg eine Stunde und sie waren erfreut als ich ihnen das Papier zeigte.


Danach fragte ich was denn passiert wäre wenn ich den nicht gefunden hätte.
Wäre ne Geldstrafe gewesen, weiterfahrt möglich.
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  #4  
Alt 13.05.2022, 07:43
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Genau dort musste ich 2018 den Schein auch vorlegen.
Ich hatte aber gar keinen! Nur mit viel Verhandlungsgeschick kamen wir mit einer mündlichen Verwarnung davon. Wir wurden aber darauf aufmerksam gemacht, dass wir ohne diesen Schein nicht wieder einreisen dürfen.
Haben den Schein dann telefonisch angefordert und hatten dann zumindest eine Online-Version dabei.
Für den Rest der Reise wurden wir aber nicht mehr danach gefragt.
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Viele Grüße aus dem Allgäu!

Armin
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  #5  
Alt 13.05.2022, 14:01
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Zitat:
Zitat von naabtalskip Beitrag anzeigen
Irgendeiner schaute mit Fernglas hinterher, war aber wurst, da wir bereits oberhalb der Marchmündung in Ö waren. Einreise Ö Ponton mit 50 m Abstand passiert und von Beamten auf Distanz weitergewunken worden.
Bin ich blöd, frech oder muss man das alles nicht so ernst nehmen?
Hihi, fällt mir jetzt erst auf.


2007 hatten wir zu Tal ordnungsgemäß in Österreich ausklariert. War übrigens die stressigste Behördenaktion auf der gesamten Fahrt bis Istanbul, dort war es dann noch stressiger.
Ein britisches Boot mit internationaler Beatzung war denen irgendwie nicht ganz geheuer.



Da wir damals keine gescheiten Infos hatten wußten wir nichts vom Ponton unterhalb der Marchmündung und wollten in Bratislava einklarieren.

So stand es im WESKA der aber für Berufsschiffahrt gedacht ist.
Die in Bratislava wollten mich zurück schicken zum Zollponton und ich "keine Chance, gegen die Strömung können wir nicht".

Sie telefonierten mit dem Zollponton und fragten mich dann nach den Nationalitäten. Ich 1 Deutscher, 1 Brite und einer aus Spanien.



Als es dann in Komarno ums Ausklarieren ging dachten wir uns, wir sind nicht einklariert, also können wir auch nicht ausklarieren.



Da schauten sie von ihrem Turm uns auch mit dem Fernglas hinterher als wir ohne anhalten über die Grenze sind.
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  #6  
Alt 09.12.2022, 09:14
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Hatte mir vor ein paar Jahren mal einen Fahrterlaubnischein "geholt",
so sieht er aus.......
Angehängte Grafiken
Dateityp: pdf Fahrterlaubnisschein Donau.pdf (274,0 KB, 5856x aufgerufen)
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Schöne Grüße, Olaf

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  #7  
Alt 09.12.2022, 22:21
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... das ist mir total neu und ich habe bis heute echt nicht gewusst, dass es so ein Pamphlet überhaupt gibt.
Das klingt fast wie 1.April
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Gruß Hans-H.
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  #8  
Alt 10.12.2022, 10:59
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Ging mir genau so. Bin ganz unbefangen ohne das Ding rumgeschippert.



Zitat:
... das ist mir total neu und ich habe bis heute echt
nicht gewusst, dass es so ein Pamphlet überhaupt gibt.
Das klingt fast wie 1.April

Geändert von howi (13.12.2022 um 09:18 Uhr).
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  #9  
Alt 12.12.2022, 09:22
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Zitat:
Jedoch für Fahrten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den anderen Donaustaaten - mit Ausnahme von Österreich - ist ein Fahrterlaubnisschein erforderlich, der auf Antrag vom WSA Donau MDK gebührenfrei erteilt wird. Senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK Regensburg.



https://www.wsa-donau-mdk.wsv.de/Web...onau_node.html
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Schöne Grüße, Olaf

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  #10  
Alt 17.12.2022, 17:43
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Eine Frage? Wenn ich das richtig gelesen habe, betrifft das einen aber nur bei Grenzüberschreitung auf dem Wasserweg. Oder?
Heißt wenn ich über die Grenze Trailer brauch ich nix!?
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Gruß Peter
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