|
Funk UBI, SRC, LRC, Geräte, Kurse, Prüfung |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
#51
|
An alle!!
Schön das ihr Gesetze und Verordnungen zitiert, aber es hielt Lucky überhaupt nicht weiter.
Warum? Lenzing liegt in Oberösterreich und da gelten unsere österr. Gesetze und Verordnungen. Hannes
__________________
Donaukapitän |
#52
|
|||
|
|||
Zitat:
Es ging hier um MarkusP und seine Frage, warum nicht Handfunke bei der Schleusenanmeldung benutzen. Haben wir den Lucky übersehen?? Klar muss der sich, wie jeder Österreichfahrer, an die Vorschriften im jeweiligen Land halten. |
#53
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#54
|
|
Zitat:
bis auf Einschränkung Richtig. GMDSS hat nichts mit der Koppelung der Geräte via GPS zu tun. Es ist einfach eine Normierung verschiedener Dienste zur Beschreibung folgender Funktionen:
Das Ganze auch noch abgedeckt durch folgende Dienste
Das Feature, das ein DSC Funkgerät sich die Position auch gleich von einem GPS Empfänger holt, ist gar nicht beschrieben. Im Gegenteil, das Einzige was wirklich beschrieben ist, ist die manuelle Eingabe der Positionsdaten. Diese muss alle 60 Minuten aktualisiert werden. Die manuelle Eingabe wird von jedem Controller beherrst. Natürlich beherrschen heute allen Freizeitgeräte diese GPS-Schnittstelle, jedoch noch längst nicht alle Geräte der Berufsschiffahrt. Die Reichweitenerhöhung des Digitalen Selektivrufs im Vergleich zum analogen UKW-Funk um den Faktor 2-3 entsteht durch die die Einschränkung auf reine Textmeldungen in Kombination mit Fehleralgorithmen des Übertragungsprotokolls. Eine Reichweite bei normalen Bedingungen von 20-40 sm (Schiff-Schiff) ist durchaus üblich, bei guten Bedingungen noch weiter.
__________________
Liebe Grüsse Thomas ... http://www.verbildlicht.de Ein reicher Mann, ist ein armer Mann mit viel Geld! (Aristoteles Onassis) |
#55
|
Hi Dieter - ganz ruhig
also ich hab das mit der Verordnung & dem Bußgeld anders herum gelesen: Wer eine Funke ohne Befähigungsnachweis benutzt = Ordnungswidrigkeit. Wer eine sich an Bord befindliche Funke nicht benutzt = Ordnungswidrigkeit. Wenn jemand der einen Befähigungsnachweis hat eine Funke benutzt, die nicht (korrekt) angemeldet ist = ??? wahrscheinlich TKG - und da er es wissen müsste vermutlich schlimmer als ohne Befähigungsnachweis Ach ja, und natürlich gibt es Regeln und ich habe ja nicht gesagt das der Schein sinnlos ist, ich sagte das mit dem Handgerät & der Ausrüstungspflicht ist praktischer Blödsinn. Ich hab ja nur keinen Bock mein Boot auszurüsten, ne Mega Antenne dranzuschrauben, nur damit ich mich in 1 km bei ner Schleuse melden kann und als Gegenleistung kann kaum noch jemand mit meinem Böötle fahren... und nein, für Österreich hilft das nicht weiter, aber auch so ist die Diskussion nicht uninteressant - wenn man weiß, was man riskiert, dann hat man die nötigen Informationen um eine Entscheidung zu treffen ob es einem das Wert ist oder nicht Wobei wir wieder bei dem Thema Demonstration (jetzt wirds reichlich Off-Topic aber so sam ma ja hier) für die Öffnung der Donau bis zum Donaudurchbruch wären - gelle Olaf, das nächste Forumstreffen machen wir dann dort - Beitrag pro Boot 200€ - Mann muss nur schnell genug hinten sein - zurück gibts sicherlich ne Eskorte
__________________
Viele Grüße Markus |
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: | ||
#56
|
|||
|
|||
Zitat:
Aber das wäre das gewesen, was unter "Informationen für Fortgeschrittene" gelaufen wäre. Zum GMDSS musst Du aber auch sagen, dass eine Standortbestimmung heutzutage fast ausschließlich über GPS geht und kaum noch über Kreuzpeilungen etc. Daher sind LRC-Geräte mit GMDSS Zulassung fast immer auch mit GPS-Empfänger versehen um den Standort bestimmen zu können. Richtig? Zur Reichweite: Klar ist eine Reichweite Schiff - Schiff auf See von 30 - 40 sm möglich. Du siehst ja, wenn Du auf die Mastspitze oder Antenne eines Frachters kletterst, auch so um die 30 - 40 sm weit (siehe Reichweite von Lichtfeuern). Wenn der Markus sein Böötli mit nem Mast von, sagen wir mal, 70m ausrüstet, und die Antenne oben festmacht, kann er auch 30 oder mehr km funken. Analog und digital? Hat im Prinzip nichts mit der Reichweite an sich zu tun, sondern mit der Qualität der empfangenen Daten. Analog wird ab einer bestimmten Entfernung (hängt mit der Erdkrümmung zusammen) zu sehr gestört und man versteht das empfangene Signal nicht mehr. Digital korrigiert sich, mit der entsprechenden Technik die Du angeführt hast, selbst und ist daher auch bei sehr schwachen Signalen noch verständlich. Guter Tröööt! Solten wir öfter mal machen, aber ohne die Diskussionen um Handfunke oder was! |
#57
|
|
Zitat:
jetzt nähern wir uns langsam an Deine letzte Aussage ist natürlich korrekt, nicht die Reichweite erhöht sich, sondern die Entfernung in der nutzbare Information noch zur Verfügung steht. Und da die digitale Variante hinsichtlich ihrer Information gar nicht zu vergleichen ist, ist eigentlich auch dieser Reichweitenvergleich nicht statthaft. Die normale Reichweite zweier Mobos mit 2,5m Antenne liegt zwischen 10 und 15 sm. Die des DSC Signals demnach 30-40 sm. Hast du eine Partei, die höher liegt (Segler, Grossschiffahrt) wirds gleich deutlich mehr. Im übrigen ist ja meisten die Küstenfunkstelle (Relaisstation bla, bla ...) sehr viel höher, insofern bist du mit einem Mobo, einem DSC Controller und einer halbwegs brauchbaren Antenne eigentlich immer auf der sicheren Seite. Würde selbst für Goran gelten (aber der brauch so was ja sowieso nicht, da ...) @Markus: Meine Variane ist eine 90cm Stahldrahtantenne für den Binnenbereich (kaum sichtbar) und eine 2,5m Glasfaserantenne für Buten.
__________________
Liebe Grüsse Thomas ... http://www.verbildlicht.de Ein reicher Mann, ist ein armer Mann mit viel Geld! (Aristoteles Onassis) |
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: | ||
#58
|
|||
|
|||
Zitat:
Aber es ist so, dass es Dinge gibt, die man (Böötlifahrer und solche) nicht unter dem Aspeckt der "Umgehungsstraße" betrachten sollte oder gar darf, im Gegensatz zum beispiel beim Finanzamt. Da ist es üblich, zu hinterfragen, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt. Ne, Markus. Umgekehrt: Ordnungswidrigkeit in jedem Fall Du gegen eine verordnung oder so verstößt. Verstößt Du jedoch gegen das TKG (Hast Du Schein, wirst Du bei den entsprechenden Passagen quasi vereidigt, dass Du gehörte Informationen nicht weiter gibst. Und Du weist doch, Einem, der einen Eid geleistet hat, glaubt die Obrigkeit, solange, bis das Gegenteil bewiesen ist.) machst Du Dich strafbar. Also merke: Mit Schein Ordnungswidrigkeit, ohne Schein plus Strafsache! Die Ausrüstungspflicht wird kommen, so sicher, wie das Amen in der Kirche. Und wir Germanies werden die Ersten sein, die diesem Punkt der EU-Globalisierung SOFORT mit Androhung von drastischen Strafen durchsetzen werden. So sind WIR nun mal. ich frage mich nur, wann die Maut auf Bundeswasserstraßen eingeführt wird. Nach der RhPf-Wahl wird die für PKW kommen. Auch sicher. Die Sache mit dem Donaudurchbruch (wenn schon, denn schon bis Weltenburg!) würde ich sogar von Oben dokumentieren Und da kann es ja wirklich nur eine Geldstrafe (maximal) geben (Aber funke ja nicht ohne Schein!!! und sage noch der WaschPo, dass Du gerade in Weltenburg in der Asamkirche warst, natürlich mit Boot!). Super, dass mer hia so san wia mer san! |
#59
|
|||
|
|||
Zitat:
Ps.: Für Goran müssen wir unbedingt Reichweitenvergrößerndeferntrommeleinrichtungenmit bayerischdekoder entwickeln. Dann braucht er keinen elektronischen Schnickschnack an Bord und Welli macht, wegen Gewichtsersparnis, 0,002 sm (oder rund 0,004 Km/h über Grund) Fahrt mehr! |
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: | ||
#60
|
|||
|
|||
Zitat:
Das Schleusentelefon Ober- oder Unterwasser ist für den Schleusenwärter eindeutig und er kann Dich sogar auf seinem Monitor sehen. |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|