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Donau (A) Österreichische Donau |
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#21
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Freundschaft ist, wenn dich einer für gutes Schwimmen lobt, nachdem du beim Segeln gekentert bist. Schöne Grüße Tom |
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#22
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Landsberg-Augsburg Olaf warst gestern mit dem Kanu unterwegs |
#23
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Fred das war vor 50 Jahren...da war die Donau für Euch nur für die Abwässer da
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Gruß Günni Jeder Tag, an dem du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. www.pferdehof-doehlau.de |
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#24
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Servus und in der Wachau war von 65 Jahren die Welt auch noch in Ordnung
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#25
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Nein, bin -wie immer- völlig unschuldig
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#26
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Verständnis
Hallo Wolf,
ich verstehe Deine Bedenken, das Problem ist nur, wie soll man es anders regeln? Wahrscheinlich könnte man "bei nachgewiesener Sturheit" dem Fährmann in einem Prozess eine Mitschuld aufs Auge drücken, doch die Beweislast dürfte beim Bootsführer liegen und ganz schwierig sein. Beim Brückenpfeiler in Landsberg ist das etwas anders, der hat sich schon seit Jahrzehnten kaum bewegt! Viele Grüße, Fritz |
#27
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#28
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Zitat:
Die Fähre hätte schon lange keine Kunden mehr, wäre deine Theorie richtig.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
#29
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#30
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Hallo alle hier bei diesem Thema,
ich kann gar nicht soviele Danke-Knöpfe drücken wie Beiträge. Man lernt nie aus und daher lese ich alles intensiv. Allen im Ruderboot Betroffen: Gott sei Dank ist dabei nicht mehr passiert. Ich nehme für mich mit: Juristisch gibt es eindeutige/klare Regelungen. Die Fähre hat Vorfahrt. Offenkundig gibt es aber bei den Fährleuten auch welche, die kurzfristig mit 5 kurzen Hupen Fakten schaffen (wie im Straßenverkehr: wechseln und dann blinken). Sei's drum: sowas passiert und ich werde vor Befahren eines Abschnitts und dann direkt vor dem gen. Schild nach "Flucht-/Ausweichwegen" Ausschau halten. Juristisch ist man ansonsten ex, hilft nichts mehr. Ich als Schiffsführer muß mich auf anstehende Gefahrsituationen vorbereiten. Der Fährmann hat zwar Recht, aber nach meiner Einschätzung war er ein "Unfährmann". Mit 5 Toten auf dem Gewissen brauch er nur noch einen guten Schlaf ..., auch wenn er recht hatte. Die Sachlage (200 m breit, 4er mit Steuermann, große Strömung) ist per se extrem brenzlig. Dieses Boot kann eigentlich nicht bremsen, nur auf Fließgeschwindigkeit durch Absenken der Skulls/Riemen absenken. Zum Wenden fehlt dem der Platz sowie erheblich bei 10-12 km/h die Zeit. Bis diese Jungs/Mädels mit der Wende fertig sind, ist es passiert. Kajaks/Kanuten sind da besser dran. Als Steuermann des 4er würde ich diesen Abschnitt nur nach vorheriger Absprache mit dem Fährmann passieren (= Streckenplanung), denn ich weiß: ich kann nicht bremsen. Wenn er trotzdem wahnsinnig bleibt und ohne Absprache durch will, würde ich vor der Gefahrenstelle bereits wenden und rückwärts durchfahren. Dann habe ich wenigsten eine - wenn auch geringfügige - Chance in diesem vollen Risiko. Das setzt aber rückwärts mit Skulls steuernde Voll-Profis im Boot voraus. Die Brückengeschichte: vor den Pfeilern sind immer (in der Kajaksprache) sog. "Prallwände". Da hieß für uns die Regel: in der Stromzunge bleiben, ohne wenn und aber. Ich wiederhole mich: Streckenplanung. Gott sei Dank ist dem auch nichts passiert. Beste Grüße und Danke für den Disput von Euch. Ich nehme von allen das Beste mit. Schorsch |
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