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Zitat von sunrise290
Hallo Ihr Kapitäne!
Wohl noch nie was von der Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV) gehört. (schon das Wort ist ein Gräuel) Aber ernsthaft: In der steht, dass das Befahren von Altwässern, z.B. Wasserflächen hinter Parallelwerken und Leitdämmen für Kleinfahrzeuge mit Maschienenantrieb verboten ist. Wie immer jeder Einzelne diese Inseln oder Skrippen nennen mag; es bleiben Leitdämme. Insofern war das Befahren dahinter schon immer nicht erlaubt, auch ohne Sperrschilder.
Wir - unser Club der 1. MWSC Regensburg - hat gegenüber der WSV des Bundes auch seinem Unmut darüber Ausdruck verliegen und eben Obiges mitgeteilt bekommen.
Lange Jahre wurde das Hinterfahren einfach geduldet aber nun hat die Plangenehmigungsbehörde der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (schon wieder so ein Wort) in Würzburg die für die "Walhallainseln" notwendigen Strukturmaßnahmen genehmigt. Diese sehen Einbauten in die Wasserstraße vor, die teilweise knapp an die Wasseroberfläche heranragen. Zweck dieser Maßnahme ist die Schaffung von so genannten Fischruhezonen in denen die Fische vorm Kormoran geschützt sind. ( Ob die Fische das wissen und wer es Ihnen sagt bleibt eine andere Frage)
Vor Jahren wurden aus demselben Grund schon die unteren Inseln gesperrt. Das Aufstellen der Verbotstafeln ist somit nur eine Fortsetzung der damals begonnenen Maßnahmen. (Das ist alles O-Ton WSV)
Wie dem auch sei, schade ist es allemal, dass nun dieses letzte Refugium auch im A.... ist.
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Eben:
Mit Maschinenantrieb! Kein WaschPo hat dich ermahnt oder zu einer Strafe vergattert, wenn Du ohne Antrieb dort rein bist und bein Rausfahren nimmst einfach den Anker hoch. Und das war es. Ich glaube kaum, dass ein ernsthafter Donaubootfahrer dort mit Gleitfahrt durch ist.