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Gelle, peter, Du hast es auch gelesen. Seht aufmerksam!
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Leider NEIN!
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#13
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Hallo Bernd, siehe PN...
aber hier ist bis auf die Kontaktadresse eigentlich alles gesagt... Die meisten Jetskies treffen sich aber in Geisling Grüße Markus
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Viele Grüße Markus |
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Danke nochmal,jetzt weis ich Bescheid!
mfg |
#15
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Halle Gemeinde bin neu hier und möchte ein jetskifahrer werden (ich hoffe kein unbeliebter). Was ich jetzt so gelesen habe darf man nur an zwei stellen fahren bzw. Überall aber dann nur gerade aus. Sehe ich das richtig ich kann in Ingolstadt auf die Donau und in irgendeine Richtung gerade aus fahren. Darf ich auch nen Kilometer in eine Richtung fahren und dann wieder umdrehen zum einstiegsplatz? Und kennt einer im Raum München/Dachau eine Stelle zum fahren was in der Nähe ist? Danke schonmal für eure Tipps
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#16
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Zitat:
Grundsätzlich hast Du das richtig verstanden. Wasserwandern ist auf der "ganzen" schiffbaren Donau mit einem Jetski erlaubt, richtiges Jetski fahren nur auf dazu erlaubten Streckenabschnitten..... Die Donau ist erst ab Kelheim eine Wasserstraße, also ist nichts mit Ingolstadt Schau auch mal hier rein: http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=1575 P.S. Deine ersten 5 Beiträge müssen von uns manuell freigeschaltet werden...... |
#17
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AH sehr interessant! Also ab Kelheim abwärts und umdrehen nach ein zwei Kilometern und heim fahren ist ok oder?
Kennt jemand einen See oder Stelle wo man sich mit nem Jetski austoben darf oder normal gerade ausfahren kann in meiner Nähe. Komme aus dem Landkreis Dachau weil in nem Kiessee darf man ja nicht und möchte auch keinen Ärger. Wie ist des bei privaten Gewässern wie z. B. nem Kieswerk wo noch keine Badegäste sind aber der Besitzer es mir erlaubt |
#18
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Zitat:
Bei Kapfelberg fahren eh sehr viele mit Jetskis, es muss in diesem Bereich also ohnehin erlaubt sein...... Zitat:
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#19
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gewässerrechtliche Situation
Der Besitzer (nicht Eigentümer!) hat im Normalfall die Fläche gepachtet und darf dort lediglich den Kies abbauen und muss später die Fläche wieder herrichten, wie dies von der Genehmigungsbehörde (Landratsamt / Bezirksregierung ) vorgeschrieben wird.
Hinsichtlich Nutzung als Fischereigewässer oder zum Bootfahren ist er in den wenigsten Fällen (wahrscheinlich überhaupt nirgends) berechtigt, dies muss grundsätzlich von den jeweiligen Behörden (z.B. Fischereiaufsicht, Gewässerschutz) genehmigt werden. Viele Grüsse, Fritz |
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#20
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Und wenn er Eigentümer ist? Was ich so gelesen habe kann nicht mal der Eigentümer da drauf machen was er will oder?
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