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Donau (D) Deutsche Donau mit MDK |
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Motorbootüberführung und anschliessende Fahrt auf der Donau
Hallo zusammen
ich bin neu hier im Forum und hätte da einige Fragen an Euch. Ich habe eine Motorboot; Quicksilver 755 Weekender mit einem Innenborder 250PS und einem Zusatz/Ersatz 20 PS Aussenborder. Tiefgang der Motorjacht beträgt rund 80cm Ich möchte mein Boot vom Bodensee in die Donau überführen lassen und dann damit die Donau hinunter fahren. Ich besitze das Bodenseeschifferpatent für Motor- und Segelschiffe, habe 5000sm Hochseeerfahrung und das Hochseepatent für Motor- und Segeljachten. Habe den LRC Funkschein sowie das Radarpatent. Nun zu den Fragen: -ist es richtig dass ich frühestens ab 93309 Kelheim Bayern einwassern kann oder geht es schon weiter oben bei Ulm? - was ist mit dem Donauabschnitt oberhalb von Passau, brauche ich für mein Sportboot dort wirklich für rund 60km eine extra Fahrerlaubnis? -auf was muss ich weiter achten um konform unterwegs zu sein? Besten Dank für Eure aktive Mithilfe, Euer Amiga |
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Servus und herzlich willkommen Wenn ist das richtig erfasst habe, bist Du Schweizer in der Schweiz ansäßig ? Zitat:
Als deutscher Inhaber des Bodenseepatentes gibt es die Möglichkeit, dieses auf den Sportbootführerschein Binnen umschreiben zu lassen, dieser ist für das Befahren der Donau nötig. Wie es mit dem schweizer Patetent ist, kannt ich nicht sagen. Für den Binnenschifffahrtsfunk ist zwingend das UBI vorgeschreiben, LRC ist nur für (die) See gültig, aber das weisst Du ja sicher... Zitat:
Das ist richtig. Die Donau erst ab Kelheim Bundeswasserstraße. Zitat:
Da ist mir nichts bekannt SbFs Binnen reicht für die gesamte Donau bis zum schwarzen Meer, bis 20 Meter Länge ! Unterhalb von Österrreich benötigst Du einen Fahrterlaubnisschein, welcher z.B. vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Regensburg problemlos ausgestellt wird. https://www.service.bund.de/Content/...tml?nn=4641496 Geändert von howi (12.01.2021 um 00:38 Uhr). |
#3
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Für den Binnenschifffahrtsfunk ist zwingend das UBI vorgeschrieben, LRC ist nur für (die) See gültig, aber das weisst Du ja sicher...
Das stimmt "so" nicht! Als Schweizer mit einem Schiff unter Schweizer-Flagge brauche ich laut CH-Gesetz keinen UBI. In der Binnenschiffsverordnung wird unter anderem der SRC oder LRC anerkannt und auf Antrag ein ATIS-Nummer und ein Funkrufzeichen erteilt. Sobald ich ein Schiff chartern würde geht es nur mit einem UBI-Funkzeugnis ;-) |
#4
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Zitat:
Dann hab ich wieder was dazu gelernt Geändert von howi (12.01.2021 um 22:10 Uhr). |
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