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#11
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Na dann, auf gehts.
Als ganz wichtig erachte ich ein ndach. Ungarn und donauabwärts wirds gewaltig heiß. Einen Anker solltet ihr auch mitnehmen, es gibt oft schöne schattige Ankermöglichkeiten in der Mittagshitze. Den Fahrterlaubnisschein zusammen mit der WSA Zulassung mitnehmen, die Ungarn nehmen das bei der Ausreise nach Serbien sehr genau. Bei weiteren Fragen können wir auch gerne telefonieren .....
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
#12
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Mal so ganz naiv reingefragt: Fahrerlaubnisschein? Braucht den jeder, der mit einem Sportboot die Donau befahren will? Oder ist das eine spezielle Erlaubnis für ein etwas ungewöhnliches Gefährt, das sonst keine Zulassung (IBS oder vom WSA) hat?
Gruss Gerd |
#13
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Miesepeter
Zitat:
Wenn ich mir dann vorstelle, daß so ein Tretboot mit Urlaubsgepäck, Motor und 2 Mann Besatzung wahrscheinlich kaum noch Freibord hat, weiß ich nicht, ob ich noch tauschen möchte. Klar, das Wasser läuft ja auch leicht ab! Viele Grüße, Fritz |
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#14
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Zitat:
Servus das ist vorgeschrieben ..... ist hier in Regenburg beim WSA zu beantragen ...... bzw. wird hier für die Donau ausgestellt. Näheres hier ..... http://www.wsa-regensburg.wsv.de/vor...bnisschein.pdf
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#15
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Hallo, bin dieses Jahr (28. Juni bis 17. Juli) von Sinzing (Regensburg) bis Belgrad und von Belgrad nach Wien mit meinem RIB gefahren. Das Buch "Die Donau" von Melanie Haselhorst und Kenneth Dittmann solltest Du dir unbedingt besorgen. Da steht alles, was man wissen muß, auch Karten,
drinnen. Ich habe in "Alle Alben einen Reisebericht eingestellt (noch nicht fertig). Gruß Tramper |
#16
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Zitat:
Ich kenne keinen Fall außer meinem, bei dem das kontrolliert wurde. Damals wußten die ungarischen Grenzer ganz genau, daß das WSA Kennzeichen international nur mit dem Fahrterlaubnisschein gültig ist.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
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#17
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Fahrterlaubnisschein
Zitat:
Peter (Palmyra) schreibt, das Ding ist vorgeschrieben. Vorschriften, die nicht kontrolliert werden, sind ja eigentlich unsinnig. Das Antragsformular bezieht sich aber immerhin auf eine Verordnung, die zuletzt im August diesen Jahres geändert wurde. Also nix mit Relikt aus dem kalten Krieg. Innerhalb der EU kann ich mir eigentlich sowieso nicht mehr vorstellen, dass mein IBS für das Boot und dazu mein SBF Binnen nicht ausreichen sollten. Ob das Papier nur verlangt wird, wenn man keinen IBS, sondern eine WSA-Zulassung hast? Das wäre immerhin denkbar und in gewisser Weise logisch, denn - wie anderswo schon so oft diskutiert - die WSA-Zulassung ist eigentlich ein rein nationales Papier, dass im Ausland nicht zwingend, auch nicht im EU-Ausland, anerkannt werden muss (aber in der Praxis meistens doch anerkannt wird). Aber bevor ich jetzt mühsam versuche, diese Verordnung und deren Änderung aus dem Bundesgesetzblatt herauszusuchen, rufe ich morgen einfach mal beim WSA in Regensburg an. Wenn die keine horrenden Gebühren für diesen Erlaubnisschein haben wollen - von mir aus, dann beantrage ich den eben. "Wenn's schee macht!" Jedenfalls Danke für Eure Hinweise! Gruss Gerd |
#18
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Kann mir den Anruf in Regensburg sparen. Habe gerade zur Erklärung (aber noch nicht zum Verständnis!) das gefunden:
http://www.wsa-regensburg.wsv.de/sch...ein/index.html Peter (Palmyra) hat ganz offensichtlich Recht. Der Fahrterlaubnisschein (welch ein herrliches Wort!) ist für Fahrten zwischen der BRD und den anderen Donau-Staaten - bis auf Österreich - erforderlich. Es würde mich zwar interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage dieser Erlaubnisschein beruht, denn in den im Antragsformular angegebenen §§ der DSchPV finde ich davon wiederum nichts....aber was soll's. Ich schrieb ja schon: "Wenn' schee macht!" Und irgendwer muss ja schließlich dafür sorgen, dass unsere Staatsdiener keine Langeweile bekommen. Gruss Gerd |
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#19
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Rechstgrundlage für Fahrerlaubnisschein
Zitat:
Zitat:
Bekanntlich sind besonders Länder des ehemaligen Ostblocks aus Tradition ganz erpicht auf Ausweise aller Art. Ein Kanufahrer berichtete in seinem Diavortrag, dass er auf dem Weg zum Schwarzen Meer mangels eines Visums zwei Tage in "staatlicher Unterkunft" als Gast der Ukraine verbrachte, als er angeblich die Flußmitte in deren Richtung überschritten hatte. Viele Grüße, Fritz |
#20
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nach Auskunft von Regensburg brauchen wir kein WSA es reicht der FES
da wir ja ein "Spaß Boot" haben, was auch immer das ist, so ich mach mich mal auffen weg nach Spanien falls ich net gleich Anworte liegt es daran das wir bis März uns da unten vergnügen leider ohne Boot gruß Hessi |
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