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Donau (D) Deutsche Donau mit MDK |
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#11
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Hallo little Suzi, willkommen
Fahre auch öfters in diesem Bereich....habe die Länderflagge hinten und die österreichische Gastlandflagge vorne am Bug des Schiffes
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Keine Panik auf der Titanic Gruß Fred |
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#12
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Zitat:
http://www.youtube.com/watch?v=Uda50TbltG8#! lg Daubler Geändert von daubler (23.07.2012 um 15:06 Uhr). |
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#13
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Zitat:
Heute kümmert sich kaum noch einer darum und fährt die Flaggen, wo er gerade will Und bis auf wenige Ausnahmen kümmert sich auch weder die Strompolizei noch die WaschPo darum. Leider. |
#14
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Ich hab schon von Geldstrafen bei fehlender bzw. zerschlissener Gastlandflagge in Kroatien gehört, hab aber dort an meiner Jolle noch nicht mal die Nationale geführt und wurde nie behelligt.
In Grenzgebieten, wo auf der einen Flussseite ein anderes Land als auf der anderen ist, ist sie besonders wichtig (ausserhalb des Schengen Raums) damit geklárt ist wo man einklariert ist.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
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#15
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Angeblich kann sogar die Wasserschutzpolizei 20 Euro verlangen wennst hier in Deutschland ohne D-Flagge unterwegs bist. Nur machen tun sie es nicht. mir ist kein Fall bekannt.
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Keine Panik auf der Titanic Gruß Fred |
#16
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Hi ,
ADENAUER------- man lernt nie aus ....kennt doch die Jugend gar nimmer Am Heck rechts die Gastlandflagge , links die Nationale , so fahr ich . Servus beinand
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Keine Kohle im Sack , aber Feuer in der Kimm...... Gruss Josef |
#17
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Zitat:
@Dieter: Gibt es auf der Donau (nicht im Grenzgebiet) wirklich eine gesetzliche Pflicht für Kleinfahrzeuge die Nationalflagge zu führen ?
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang |
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#18
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Im neuesten Boote Magazin steht, dass es auf den Binnenschifffahrtsstraßen, im Gegensatz zu den Seeschifffahrtsstraßen, keine Verpflichtung zum Führen einen Flagge gibt.
Das betrifft aber nur das Inland..... |
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#19
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Zitat:
Als deutsches Boot muss ich Binnen keine Nationale zeigen, als auslándisches schon. Im Gegenzug muss ich sie aber im Ausland zeigen um zu kennzeichnen dass ich Auslánder bin. Die Gastlandflagge ist eigentlich nur Höflichkeit, aber als höflche Mensch setzt man sie. Ich führe sie links an der extra dafür angebrachten Saling, rechts sind die Wimpel vom DF und BF.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
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#20
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Zitat:
Nachlesen kann man (frau) das auch sehr gut in verkürzter Form hier: http://www.trotzburg.de/images/archi...enfuehrung.pdf Und auch noch interessant ist das "Flaggenrechtsgesetz", dass hier eindeutige Vorschriften aufzeigt. Im Ausland sollte jedes Boot die Nationalflagge UND die Gastlandflagge zeigen. Die letzten schon aus Höflichkeit gegenüber dem Land, in dem man (frau) sich gerade befindet. Und für unsere Nichtseemänner und Frauen: Heck ist hinten, Bug ist vorne, rechts ist Steuerbord und links also Backbord, gelle Der "Adenauer" wird am Heck mittig an einem um 40° geneigten Flaggenstock gezeigt, ist das nicht möglich, dann an Steuerbord. Auch am Mast ist möglich (Steuerbord-Saling), wenn die vorherigen Möglichkeiten ausgeschlossen sind. Die Gastlandflagge wird am Bug an einem kurzen Flaggenstock gezeigt oder am Mast an der Backbord-Saling. Absolut unmöglich ist das Zeigen der Gastlandflagge UNTER der eigenen Nationalen!!!!!!! Das wurde so auf gekaperten Kriegsschiffen gemacht, um die Unterwerfung des Gegners zu dokumentieren! Doppelflaggen (Europaflagge mit Schwarz-Rot-Gelb im Eck sind nicht erlaubt, sie widersprechen dem "Flaggenrechtsgesetz". Auf Bundeswasserstraßen brauchen Fahrzeuge, die NICHT Seegehend sind, keine Nationalflagge MEHR zeigen. Das hier steht übrigens auch so im ELWIS: Die Staatszugehörigkeit von Schiffen bzw. die Bedingungen zur Führung der Flagge werden im Flaggenrechtsgesetz (FlRG) geregelt. Im ersten Abschnitt sind enthalten die Bestimmungen über das Recht zur Führung der Bundesflagge, der Nachweis über die Bescheinigung zum Führen der Bundesflagge, das Verbot anderer Nationalflaggen, die Flaggenführung und die Führung des Schiffsnamens, die Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge sowie die Voraussetzungen bezüglich der Eintragung der Berechtigung zum Führen der Bundesflagge in das Internationale Seeschifffahrtsregister. Der zweite Abschnitt regelt die Flaggenführung der Binnenschiffe. Die Straf- und Bußgeldvorschriften sind im dritten Abschnitt enthalten. Das Flaggenrechtsgesetz wird ergänzt durch die Flaggenrechtsverordnung (FlRV). Sollt sich mal durchlesen. |
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