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#1
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Viele Grüße, Fritz |
#2
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![]() Ich würde mal spontan Gefährdung in den Raum werfen.. Ist ja auch Teilnahme am Öffentlichen Verkehr, also würde das schon Sinn machen...Strassenverkehrsgefährdung bist dein Lappen auch los. Nix 3 Monate laufen oder so - nein. Ganz weg.
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#3
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![]() Also z.B. besoffen mit dem Fahrrad fahren ist so ein Punkt.
Ich vermute mal stark alkoholisiert in nem 15 PS Booterl und der Lappen ist genauso weg. |
#4
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![]() Ich hatte aus dem Post von "Hanseat" den Eindruck gewonnen, daß es spezifische Tatbestände gibt, die von 5- bis 15-Pslern begangen werden. Bis man als Radfahrer den Führerschein los wird, da muß man auch schon heftig gebechert haben!
Bei größeren Schiffen ist dann eben der Bootsschein weg. "(Strassen-)verkehrsgefährdung" ist nicht grundsätzlich etwas, wofür man den Führerschein auf Dauer los wird. Viele Grüße, Fritz |
#5
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![]() pauschalisiert mal nicht so mit den 5 bis 15 PSlern
![]() Ich hab auch nen Schein und fahr oft mit dem 15 PS oder dem 9.9 PS Motor rum ... wusste bislang nicht, dass man dann gleich in ner Schublade landet :( |
#6
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![]() Ich auch nicht!!!
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#7
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![]() Wäre die Frage ob die 0,5 Promille Grenze auch bei führerscheinfreien Booten gilt oder ob das ähnlich wie beim Rad funktioniert.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
#8
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![]() Speziell die Alkoholfrage versteh ich nicht ganz.....
![]() Bin noch nie mit mehr als nem Radler Boot gefahren ![]() Trinken kann ich auch abends im Hafen, dann auch mehr als der Durst verlangt, wenn es sein muss ![]() ![]() |
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#9
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
#10
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