So Dieter,
ich hab mal kurz im Gesetz gewühlt und bin in der Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf UKW in der Binnenschiffahrt fündig geworden - zumindest zum teil:
Die Ordnungswidrigkeiten sind in §15 geregelt. Nach §15 Nr. 2 handelt Ordnungswidrig, wer ohne Erlaubnis eine entsprechende Anlage bedient...
Also wenn ich eine Funkanlage ohne Erlaubnis bediene droht mir max. eine Ordnungswidrigkeit. Jetzt erklär mir bitte warum ich dann MIT Erlaubnis, nur weil dat Teil nicht fest verschraubt ist mehr als eine Ordnungswidrigkeit begehen sollte
