Hallo Dieter,
die Dinger haben ja eine Zulassung - siehe eben Link. Nachdem die Geräte zugelassen sind, glaube ich da mal -ungeprüft- den Ausführungen von Thmoas "nur für die Berufsschiffahrt".
Im Text von Dir steht aber leider gar nix über die Art der Funkgeräte drin. Über "Handfunken" ist da ja kein Wort verloren, ebensowenig wie über mögliche Strafen...
Ich kannte da mal einen Fall wegen eines normalen Funkgerätes das keine FTZ-Nummer hatte... Ergebnis: Nach Vernichtung des Gerätes wurde das Verfahren ohne irgendwelche Geldzahlungen eingestellt...
Warum sollte also jemand wegen einer Handfunke statt eines Einbau-Gerätes zuhauen, wenn die grundsätzliche Lizenz vorhanden ist, zumal wenn es für die Berufsschiffahrt erlaubt ist? Das würde ja förmlich nach einem Gerichtsverfahren bis sonstwohin schreien
