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Zitat von Amiga
Hallo zusammen
ich bin neu hier im Forum ........
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Servus und herzlich willkommen
Wenn ist das richtig erfasst habe, bist Du Schweizer in der Schweiz ansäßig ?
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Zitat von Amiga
Ich besitze das Bodenseeschifferpatent für Motor- und Segelschiffe,
habe 5000sm Hochseeerfahrung und das Hochseepatent für Motor- und Segeljachten. Habe den LRC Funkschein sowie das Radarpatent.
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Als deutscher Inhaber des Bodenseepatentes gibt es die Möglichkeit, dieses auf den Sportbootführerschein Binnen umschreiben zu lassen, dieser ist für das Befahren der Donau nötig.
Wie es mit dem schweizer Patetent ist, kannt ich nicht sagen.
Für den Binnenschifffahrtsfunk ist zwingend das UBI vorgeschreiben, LRC ist nur für (die) See gültig, aber das weisst Du ja sicher...
Zitat:
Zitat von Amiga
-ist es richtig dass ich frühestens ab 93309 Kelheim Bayern einwassern kann oder geht es schon weiter oben bei Ulm?
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Das ist richtig. Die Donau erst ab Kelheim Bundeswasserstraße.
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Zitat von Amiga
- was ist mit dem Donauabschnitt oberhalb von Passau, brauche ich für mein Sportboot dort wirklich für rund 60km eine extra Fahrerlaubnis?
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Da ist mir nichts bekannt
SbFs Binnen reicht für die gesamte Donau bis zum schwarzen Meer, bis 20 Meter Länge !
Unterhalb von Österrreich benötigst Du einen Fahrterlaubnisschein, welcher z.B. vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Regensburg problemlos ausgestellt wird.
https://www.service.bund.de/Content/...tml?nn=4641496