Also soweit ich aus meinen ISO 9000 Erfahrungen weiß, braucht man
1. Kranführer muß eingewiesen sein und ich glaube das man dafür auch einen Kranschein (sowas wie Staplerschein) braucht. (Ausserdem jährliche Unterweisung und das sollte schriftlich fixiert sein).
2. Krantraverse beschädigt und es war bekannt. Das heißt grob Fahrlässig.
3. Kran muss genauso wie Stapler geprüft werden, von Sachverständigen, auch Hebemittel (Traverse).
Gruß Chris
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