In Schlögen von Franz explizit darauf hingewiesen worden:
 Empfohlene Mindestausrüstung für Sportfahrzeuge auf Binnengewässern:
  
 Ohnmachtsichere Rettungsweste für jede Person an Bord
  
 Feuerlöscher der Brandklasse ABC entsprechend DIN 14406, amtl. geprüft (Gültigkeit ?)
  
 pyrotechnische Signalmittel
  
 Lenzpumpe, Ösfass und Eimer
  
 Erste-Hilfe-Ausrüstung
  
 Taschenlampe
  
 Gewässerkarten
 Zusätzlich wird empfohlen:
  
 Sicherheitsgurte mit Karabinerhaken in ausreichender Anzahl
  
 Nebelhorn
  
 Rettungsring
  
 Anker mit ausreichend langer Leine oder ausreichend langer Kette
  
 Radar-Reflektor
  
 zwei Paddel oder Riemen, Bootshaken
  
 Schleppleine
  
 Treibanker
  
 UKW-Sprechfunkanlage
 eine rote Flagge, Mindestmaß 60x60 cm, zur Kennzeichnung bei Manövrierunfähigkeit
Ausserdem:
Die Donauschifffahrtspolizeiverordnung, auch in digitaler Form gültig.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...-moXFXD3fJF6HA