Ich seh das so: 
1. Das Stück vor der Schleuse Bad Abbach ist kein Kanal, auch wenn es so aussieht, sondern ganz offiziell ein Teil der Bundeswasserstrasse Donau (falls jemand was Anderes Offizielles hat her damit).  Da es auf der Donau in D keine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt und dort kein Sog- und Wellenschlag verboten ist => Hebel auf den Tisch 
2. Ich hab in Regensburg am Bürgerfest gesehen wie Polizei und Wasserwacht (?) mit Blaulicht und Sirene unterwegs war => Die müssen im Falle eines Einsatzes auch verwendet werden. Ohne Tut-Blink kein Einsatz mit Sonderrechten. 
3. Bleibt wohl die allgemeine Sorgfaltspflicht. Das Polizeiboot macht bei Gleitfahrt gut Welle, ein kleines Sportboot bzw Schlaucherl wohl eher nicht. 
 
 
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				Viele Grüße 
 
Markus
			 
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von MarkusP (10.07.2017 um 20:52 Uhr).
					
					
				
			
		
		
		
	
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