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					Zitat von  naabtalskip
					 
				 
				Im Zweifelsfall gilt bei der Waschpo sowieso: Gefahr in Verzug! Kann nachträglich begründet werden. Aber in diesem Fall durften sie ja durchbrettern. 
			
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 Durften sie nicht, da ich auch damals bei einer Behörde beschäftigt  war , und von uns eine sehr strenge Ermahnung über Funk gab.  also nicht Gefahr in Verzug
Haben sich ja auch Entschuldigt, also nicht Behauptungen erstellen die nicht Stimmen
