Servus zusammen,
ich bin ein Binneneleve mit sehr wenig Ahnung.
Bezüglich der Einleitung von Fäkalien in die Donau, habe ich in der Donauschifffahrtspolizeiverordnung nichts gefunden, dass die Einleitung von Fäkalien ausdrücklich verbietet. Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Liege ich hier falsch, oder gibt es andere Verordnungen, außer den gesunden Menschenverstand, die das Einleiten verbieten?
Ich hoffe, ihr könnt mich bei diesem Scheißthema aufklären!
