Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Der Stromer
					 
				 
				 
Also. Schimi: Eine "Betriebserlaubnis" wie bei Kraftfahrzeugen gibt es nur bei Booten über 15 Meter und bei der Berufsschifffahrt, da macht das der Germanische Lloyd. Ich meine, das ist auch gut so, denn jeder hier würde sich berechtigter Weise über die dann fällige "Abzocke" vom "Bootetüv" ärgern. Also lassen wir das mal besser.
  
			
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Ich hätte nichts gegen einen Bootstüv.