Das meint der ADAC dazu: 
	Zitat:
	
	
		
			
				Das Motorboot fahren ist auf den meisten Binnenseen verboten. Auf vielen Seen und Talsperren 
dürfen Wassersportfahrzeuge aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder wegen der 
Trinkwassergewinnung nicht eingesetzt werden. Oft bestehen Sperrungen von Neuzulassungen, 
besondere Zulassungsvorschriften seitens der Gewässereigentümer oder Verwaltungen. Wir 
empfehlen deshalb, rechtzeitig vor Einsatz des Bootes, die Bestimmungen und eine behördliche 
Genehmigung einzuholen.
			
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 Immer erst das zuständige Landratsamt anfragen. Dort bekommt man (oder auch Frau) die entsprechende Auskunft. Eigentlich doch ganz einfach, oder?

 Und das hier noch dazu: 
	Zitat:
	
	
		
			
				Alkoholgrenzwerte auf Binnenschifffahrtsstraßen 
Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Promille oder einer Alkoholmenge im Körper, 
die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt, oder bei einem gleichwertigen Alkoholgehalt in 
der Atemluft ist es dem Schiffsführer verboten, das Sportboot zu führen. Diese Bestimmung gilt auf 
den Binnenschifffahrtsstraßen einschließlich des Rheins, der Mosel und der Donau. 
Ausnahmen: Die Binnenschifffahrtsstraßen der Grenzgewässer Oder, Westoder und 
Lausitzer Neiße: Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 oder mehr Promille oder einer 
Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt, oder bei einem 
gleichwertigen Alkoholgehalt in der Atemluft ist es dem Schiffsführer verboten, das Sportboot zu 
führen.
			
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 Zuviel 


, Pappe weg! Und zwar nicht nur der Sportbootführerschein, auch der für Papas liebstes heilig Blechle
