Kann mir den Anruf in Regensburg sparen. Habe gerade zur Erklärung (aber noch nicht zum Verständnis!

) das gefunden:
http://www.wsa-regensburg.wsv.de/sch...ein/index.html
Peter (Palmyra) hat ganz offensichtlich Recht. Der Fahrterlaubnisschein (welch ein herrliches Wort!) ist für Fahrten zwischen der BRD und den anderen Donau-Staaten - bis auf Österreich - erforderlich.
Es würde mich zwar interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage dieser Erlaubnisschein beruht, denn in den im Antragsformular angegebenen §§ der DSchPV finde ich davon wiederum nichts....aber was soll's. Ich schrieb ja schon: "Wenn' schee macht!" Und irgendwer muss ja schließlich dafür sorgen, dass unsere Staatsdiener keine Langeweile bekommen.
Gruss
Gerd