2015-12-07
Nachricht für die Binnenschifffahrt
Es liegt eine neue RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 8. Dez. 2015 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 2724/2015:
Titel: Baggerarbeiten wegen Baggerarbeiten: Ankerverbot, Begegnungsverbot, Wendeverbot, Überholverbot
Veröffentlicht als: Anordnung
Betreff: Baggerarbeiten
Grund: Baggerarbeiten
Betreff gültig von: 9. Dez. 2015 09:00 Uhr
Betreff gültig bis: auf Widerruf
Meldepflicht: normale Meldepflicht
Kommunikationsweg: UKW
Wasserstraße: Donau
km von: 2309,6 (48° 53.740' N 12° 41.896' E)
km bis: 2310,6 (48° 54.094' N 12° 41.281' E)
Örtlichkeit: Fahrwasser Donau
Einschränkung: Ankerverbot, Begegnungsverbot, Wendeverbot, Überholverbot
Zielgruppe: alle
Richtung: alle Richtungen
Betroffener Bereich:ganz
gültig von: 9. Dez. 2015 09:00 Uhr
gültig bis: auf Widerruf
Zusätzliche Informationen
Ab dem 09.12.2015 wird Donau bei Hermannsdorf zwischen D-km 2309,65 und 2310,60 eine Fahrrinnenbaggerung durchgeführt. Das schwimmende Gerät ist nach § 3.41 Nr. 2 bzw. § 2.27 der Anlage A zur DonauSchPV bezeichnet. Im Arbeitsbereich ist das Wenden, Begegnen und Überholen sowie das Stilliegen, Ankern und Schleifenlassen von Seilen verboten. Die Liegestelle des schwimmenden Gerätes ist mit besonderer Vorsicht zu passieren.
Die Beendigung der Fahrrinnenbaggerung wird bekannt gegeben.
Diese Nachricht in ELWIS:
http://www.elwis.de/mvc/main.php?mod...B_ID=2724/2015
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