Hi Wolfgang, 
aber in der Überschrift ist doch schon zu lesen: "... ausser ... Donau..." 
Ausserdem ist dort nichts darüber gesagt, wenn man keinen Schein hat. Sprich, man würde evtl. in jeder Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen. Annahme: Wenn ich mein Binnen-Schein habe, heißt es dort, ich darf Kleinfahrzeuge zu Sportzwecken fahren. Es heißt nicht, solange diese kein Funk an Bord haben und kein UBI existiert... 
Für mich is inzwischen klar: Ich darf fahren, wenn der Funk aus ist und die nötigen Papiere zum Funk an Bord sind. 
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Viele Grüße 
 
Markus
			 
		
		
		
		
		
	
	 |