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					Zitat von  Der Stromer
					 
				 
				
			
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 Dieter,
Du verwunderst mich nun schon wieder

 §3 - wozu

 Ich hab ja im gleichen Post schon gesagt, daß ich es nicht weiß, sondern fragen werde und dann die Meinung dieses Fahrlehrers wiedergeben werde...
@Wellpaper: Das steht etwas von Seeverkehrsrecht - da das Thema in HR sowieso niemanden interessiert, ist doch vor allem wichtig was bei folgendem Sachverhalt los ist:
Der Inhaber des Funkscheins, der auf der Hinfahrt auch Schiffsführer war, hat sich im Lokal seiner Wahl darniedergerichtet (für alle Nichtalkoholiker: Er ist an Bord gestürzt und ist nicht in der Lage einzugreifen). Der Partner, Inhaber des Binnenscheins - aber kein UBI, fährt heim. Die Funke ist aus...
Darf er oder nicht?