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Biergartenschiff auf der Donau
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Servus Olaf,
den hab i a scho g'seng in Kapfelberg, aber wie darf er 20 Passagiere befördern? Confus mit dem normalen Binnenschein geht des ned :cheers2: |
Zitat:
20 Leute ? Keine Ahnung ConfusConfusConfusConfus |
Is bestimmt a mords Gaudi wenn do die richtigen zam san
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Hab grad mal etwas gestöbert...
Also mit dem normalen Binnenschein darf man 12 Gäste an Bord haben. Alles was darüber hinaus geht bedarf einer Abnahme des Schiffes und der Zusassung als "Fährschiff". Der Binnenschein ist dann auch nicht mehr genug, bei mehr als 12 Personen und einer gewerblichen Tätigkeit ist wohl das Binnenschifferpatent nötig... Mal so grob umrissen ;) Edit: Wer Lust hat: http://www.gesetze-im-internet.de/seespbootv/index.html |
:biggrin5: Hab aber keine Lust..... :biggrin5: Kenn ich ja!(daumen)
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Sowas fährt auch in Obernzell herum. Macht rundfahrten für zahlende Gäste :cheers2:
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>Hannibal: Beinahe korrekt in A - mit 20m Patent darfst du max. 12 "zahlende" Fahrgäste befördern, am Schiff dürfen sich jedoch so viele Personen befinden wie die Schiffszulassung es angibt. Für einen Dauereinsatz als Gewerbe reicht dann ein Schiffsführerpatent nicht aus. Wer da genau die Grenze setzt, wäre noch zum eruieren.
Grüsse vom Winterhafen, Linz |
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