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Ausrüstungspflicht für Österreich
In Schlögen von Franz explizit darauf hingewiesen worden:
Empfohlene Mindestausrüstung für Sportfahrzeuge auf Binnengewässern: Ohnmachtsichere Rettungsweste für jede Person an Bord Feuerlöscher der Brandklasse ABC entsprechend DIN 14406, amtl. geprüft (Gültigkeit ?) pyrotechnische Signalmittel Lenzpumpe, Ösfass und Eimer Erste-Hilfe-Ausrüstung Taschenlampe Gewässerkarten Zusätzlich wird empfohlen: Sicherheitsgurte mit Karabinerhaken in ausreichender Anzahl Nebelhorn Rettungsring Anker mit ausreichend langer Leine oder ausreichend langer Kette Radar-Reflektor zwei Paddel oder Riemen, Bootshaken Schleppleine Treibanker UKW-Sprechfunkanlage eine rote Flagge, Mindestmaß 60x60 cm, zur Kennzeichnung bei Manövrierunfähigkeit Ausserdem: Die Donauschifffahrtspolizeiverordnung, auch in digitaler Form gültig. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...-moXFXD3fJF6HA |
... Pyrotechnische Signalmittel - gibt es in Oesterreich auch einen FKN? Gruss Harald
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Alles andere hab ich und hätte das auch so. Lediglich den 2 Paddeln verweigere ich mich, hab eines und bin auch alleine. Das würden die dann wohl einsehen, daß ich keine 2 Paddel gleichzeitig bedienen kann. |
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Ich habe leider im Netzt zu Pflicht nichts gefunden :banghead: -Feuerlöscher mit Gültigkeit -Rettungsring -Donauschifffahrtspolizeiverordnung (Papier oder Digital) -Rettungswesten -Verbandskasten Diese Punkte werden wohl kontrolliert, neben den üblichen Sachen |
Da im Raum Wien Umgebung in letzter Zeit mehrere schwere Unfälle passiert sind wo Alkohol im Spiel war,wird sehr oft zu der Ausrüstungs auch eine Alkohol Kontrolle gemacht(tja)
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Ich werde nie verstehen, wie man mit ordentlich Promille ein Fahrzeug führen kann, egal ob an Land oder auf dem Wasser, in der Luft. Ich hatte nüchtern schon 2-3 Mal Situationen, die zum Glück gut ausgingen. Z.B. Schwimmer im Wasser und Sonne von vorne....... |
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Bei mir hängt er am Geräteträger und dort stört er auch nicht. Ab und zu hab ich ihn schon Kindern im Wasser zum spielen geliehen. Interessant wäre auch zu wissen ab welcher Bootsgröße oder PS die Pflichtausrüstung pflicht ist. |
Auflistung von Franz/Howi != Zulalssungserfordernisse
Also das erklär mir mal einer...
Habe eben erst mein 40PS Schlauchal neu zugelassen in OÖ. Ausrüstung an Bord lt. https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schi...s/bzul_pdf.pdf Die Mindestausrüstung besteht aus (Pflicht): - Anker, Ankerkette(n), Ankerleine(n) und Handfeuerlöscher(n)entsprechend der Fahrzeuglänge und Fahrzeugausstattung - Rettungsring, Rettungswestenund Erste-Hilfe-Ausrüstung sowie Festmacherleinen, Bootshaken und Einstiegshilfe => Zulassung ohne Beanstandung erhalten. Nix mit - Pyrotechnik - Karten - Taschenlampe - ... Auch keine Empfehlungen hinsichtlich Zusatzausrüstung. |
(hi)Wolf,meines Wissens ist der Rettungsring auch Pflicht,die Vorschriften gelten meines Wissens für alle Sportboote,außer die Beleuchtung,bis 4m nur ein Rundumlicht.Confus
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Es gelten die Ausrüstungen nur für in Österreich zugelassene Sportboote. Diese Pflichtausrüstung ist in der Zulassung eingetragen und kann je nach Boot varieren. Auch ich musste 2 Paddeln mitführen. Vorgeschrieben ist z.B. Ankergewicht, Länge der Ankerleine und Ankerkette. Je nach Alter und Größe des Bootes ein Hilfsmotor.
Auch gibt es bei uns keine Wasserschutzpolizei. Kontrollberechtigt in Österreich ist die Schifffahrtsaufsicht (ehemals Schifffahrtspolizei) ist aber keine Polizeieinheit sondern dem Vekehrsministerium unterstellt und unbewaffnet. Sonst gibt es noch die normale Bundespolizei, aber von denen wurde ich noch nie kontrolliert. Haben ja nur 4 Stützpunkte auf der Donau und der Hauptaugenmerk liegt im Wiener Bereich auf Schlepper und andere. Hannes |
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Ich wurde letzte Woche gleich nach Ankunft von Franz auf die obigen Punkte aufmerksam gemacht, deshalb war mir wichtig, im Netz nach entsprechenden Infos zu suchen, wurde aber nicht wirklich fündig. |
Laut
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schi...s/bzul_pdf.pdf gilt für mich eine doppelte Ausnahme da Segler und im Ausland zugelassen. Zitat:
Ich gehe mal davon aus, daß die Ausrüstungspflicht bei im Ausland zugelassenen Booten die des Heimatlandes ist, zumindest bei bloßer Durchfahrt. Edit: hat sich durch Hannes erledigt. Danke! |
Hannes,da hast du Glück gehabterstaunt,ich wurde schon öfter Kontrolliert,Polizeiboot stand mitten in der Donau,bei der Reichsbrücke und alle Sportboote wurden herangeholt und auf die Ausrüstung und Papiere Kontrolliert(daumen).Da ja in letzter Zeit bei uns im Hafen einige Motoren gestohlen wurdenMotz,machen sie des öfteren eine Runde durch das Vorbecken und wenn man am Boot ist verlangen sie auch die Papiere,was ich für völlig in Ordnung halte.(daumen)
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müssen die Automatik-Rettungswesten zur Wartung gegeben werden und die aktuelle Plakette für zwei Jahren tragen, oder reicht die EigenkontrolleConfus?
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Ich würde die Eigenkontrolle im Logbuch fest halten und gut sollte es sein.(daumen)
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Dass man sich vernünftig ausrüstet, sollte wohl jedem klar sein. Aber wie ist das in Deutschland? So viel ich weiß, besteht für für Boote unter 12m sowohl Binnen wie Buten keine Ausrüstungspflicht.
Ich wurde aber von der Oberhausener WSP direkt bei Ausfahrt aus der Marine Oberhausen um 0830 Uhr auf dem Kanal einer "freiwilligen" Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Begründung des netten Polizisten: "Wir müssen auch nachweisen, dass wir was tun". Es wird ohne Sichtkontrolle lediglich ein Fragebogen abgearbeitet. Besteht man, bekommt man eine Plakette und wird im laufenden Jahr nicht mehr kontrolliert(auch freiwillig!). Ich habe nicht bestanden, weil ich bei 12 t (!) kein Stechpaddel nachweisen konnte. An die Paddel vom Zodiak hab ich gar nicht gedacht, mir war das zu blöd. In Dänemarg, Guldborgsund, wurde das Vorhandensein von Schwimmwesten von der WSP kontrolliert, auch die Wartungsplaketten!!! Es besteht aber keine Tragepflicht. Man selbst kann bei Automatikwesten keine Eigenkontrolle machen, es sei denn man schmeißt sie ins Wasser und schaut, ob sie aufgehen. Zitat:
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Zitat:
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So kenne ich das auch.
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Hinweis bezüglich Donauschifffahrtspolizeiverordnung, auch in digitaler Form gültig:
Ist korrekt, jedoch darf auf diese nicht online zugegriffen werden, sondern sie muss offline als File am Handy, Tablet oder Notebook verfügbar sein. |
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